Informationen und Hilfe zu Jugendschutz und Spielsucht

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Jugendschutz und Hilfe bei Spielsucht – denn Glücksspiel birgt auch Risiken.

Die Fernsehlotterie möchte, dass die Teilnahme unter dem Motto „Helfen und Gewinnen” Freude bereitet. Mit den durch den Losverkauf eingespielten Zweckerträgen fördern wir als Soziallotterie über unsere Stiftung Deutsches Hilfswerk viele soziale Projekte in ganz Deutschland.

Für die meisten Menschen ist die Teilnahme an einer Lotterie ein problemloses Freizeitvergnügen. Für manche Menschen kann ihr eigenes, übertriebenes Glücksspielverhalten allerdings zu einem ernsten Problem werden und Suchtcharakter annehmen. Die Fernsehlotterie sensibilisiert ihre Mitspielerinnen und Mitspieler deshalb für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Glücksspiel und bietet dafür Information und Hilfestellung.

Ein frühzeitiges Erkennen und präventives Entgegentreten kann eine Glücksspielsucht verhindern. Zur Vorbeugung ist die Selbstkontrolle aller Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmer wichtig. Bei Personen, bei denen sich das Glücksspiel zum beherrschenden Lebensinhalt entwickelt, wenn sogar die privaten Finanzen bzw. der Familienhaushalt gefährdet werden, ist das Risiko einer Abhängigkeit gegeben. Über die Zeit kann Spielsucht zu erheblichen materiellen Verlusten führen und auch andere Probleme in Familie und Beruf zur Folge haben.

Prävention und Jugendschutz im Internet

Die Fernsehlotterie fühlt sich dem Jugendschutz und der Prävention der Spielsucht verpflichtet. Die Deutsche Fernsehlotterie gehört laut BZgA und Glücksspielstaatsvertrag zu den Glücksspielen mit niedrigem Gefährdungspotenzial. Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Unsere Lotterieprodukte sind so gestaltet, dass durch sie nur eine sehr geringe Gefahr für eine Spielsucht entstehen kann. Wesentliche Punkte dabei sind:

  • Regulierung des Höchstgewinns: Unsere Höchstgewinne sind so gestaltet, dass sie nicht oder nur in geringem Maße eine Spielsucht auslösen können. Der Höchstgewinn pro Einzelgewinn ist gemäß den lotterierechtlichen Vorgaben auf derzeit 2 Mio. Euro beschränkt.
  • Regulierung der Ziehungsfrequenz: Unsere Ziehungen und die Bekanntgaben finden maximal zweimal wöchentlich statt.
  • Regulierung des Spieleinsatzes im Webshop: Das Limit für online gekaufte Lose ist gemäß lotterierechtlichen Vorgaben auf derzeit 1.000 Euro beschränkt.
  • Zeitlicher Abstand zwischen Loskauf im Webshop (online) und der Teilnahme an der Ziehung: Zwischen dem Onlinekauf eines Loses der Deutschen Fernsehlotterie und der Teilnahme an einer Ziehung vergehen mindestens 7 Tage. Dies ist so gestaltet, da schnelle Spiele als suchtgefährdend gelten.
  • Kein Jackpot: Die Deutsche Fernsehlotterie verzichtet aus Gründen der Suchtprävention und gemäß lotterierechtlichen Vorgaben auf den Einsatz eines Jackpots.
  • Jugendschutz im Internet: Der Verkauf von Losen der Fernsehlotterie an Minderjährige ist unzulässig. Beim Absenden von Mitspielerdaten über unsere Internetseiten ist eine Alterskontrolle eingerichtet. Bei der Übermittlung der Bestelldaten überprüfen wir mittels SCHUFA, ob die Bestellerin bzw. der Besteller des Loses mindestens 18 Jahre alt ist. Sollte dies nicht der Fall sein oder konnte die Überprüfung nicht korrekt durchgeführt werden, ist eine Spielteilnahme nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Fachverbands Glücksspielsucht e.V. www.gluecksspielsucht.de

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Arbeitsbereich Suchtprävention
Maarweg 149-161
50825 Köln

www.bzga.de

Infotelefon zur Glücksspielsucht: 0800 / 137 27 00 (kostenfreie Servicenummer, Sprechzeiten: montags bis donnerstags 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags 10 bis 18 Uhr)

Weitere Informationen sowie Kontakt zu Beratungsstellen, Online-Beratung und Fremdsprachiger Telefon-Beratung auf: www.check-dein-spiel.de

 

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration // Sucht.Hamburg gGmbH – Information.Prävention.­Hilfe.Netzwerk.

Repsoldstr. 4
20097 Hamburg
Tel. 040 284 99 18-0
service (at) sucht-hamburg.de

Anonyme Beratung rund um das Thema Glücksspiel und Spielsucht in Hamburg: Tel: 040 – 23 93 44 44 (zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz) Montag – Donnerstag 10-18 Uhr, Freitag 10-15 Uhr

 

Fachverband Glücksspielsucht (fags) e.V.

Meindersstraße 1 a

33615 Bielefeld

Telefon: 0521 / 55 77 21 24

E-Mail: verwaltung(at)gluecksspielsucht.de

www.gluecksspielsucht.de

 

Gesamtverband für Suchthilfe e.V. (GVS)
Fachverband der Diakonie Deutschland
Frau Corinna Mäder-Linke
Invalidenstraße 29
10115 Berlin-Mitte
Telefon: +49 30 83 001 500
E-Mail: gvs(at)sucht.org
www.sucht.org

 

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