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Kinder haben Rechte

Am Kindertag stehen – na klar! – Kinder und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt. Er wird international gefeiert, in Deutschland sogar gleich zweimal: am 20. November und am 1. Juni. Doch: Welche Rechte haben Kinder überhaupt? Und in welchen sozialen Projekten in Deutschland wird sich dafür eingesetzt, dass sie diese auch kennen und wahrnehmen können?

Kinder sitzen in einer großen Schaukel und holen Schwung.

Vor rund 400 Jahren wurden Kinder behandelt wie Erwachsene: Sie zogen sich an wie Erwachsene, hielten sich dort auf, wo sich auch Erwachsene aufhielten und arbeiteten wie Erwachsene. Erst später, mit Beginn der Aufklärung, kam ein neues Verständnis von Kindheit als eigenem Lebensabschnitt auf. Dass Kinder auch bestimmte Rechte haben, wurde aber erst im 20. Jahrhundert festgelegt: Zunächst in der “Children’s Charta”, die 1924 vom Völkerbund verabschiedet wurde – jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit hatte. Sprich: Daran halten musste man sich nicht. Mit Auflösung des Völkerbundes 1946 verlor sie dann auch wieder ihre Grundlage.

Auch die “Erklärung der Rechte des Kindes” von 1959 blieb ohne rechtliche Bindung. Erst 30 Jahre später verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen die aus der Erklärung der Rechte des Kindes entstandene Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 in Kraft trat. Inzwischen wurde das Dokument von 195 Staaten unterzeichnet und ist damit die meist gezeichnete Konvention der Welt!

Die Kinderrechtskonvention geht alle etwas an. Denn, so unterschiedlich die Nöte z.B. von Kindern in Entwicklungsländern und denen in Industriestaaten auch sein mögen: In allen Ländern der Welt gibt es Kinder, die sich in Not befinden. Alle Staaten, die die Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben – darunter auch die Bundesrepublik Deutschland –, haben sich verpflichtet, den in ihrem Land lebenden Kindern all ihre Rechte zu sichern.

Nächstes Ziel: Die Kinderrechte im Grundgesetzt verankern

In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit 1992. Damit hat Deutschland sich verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen. Im Februar 2019 präsentierte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey dem Bundeskabinett den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, der daraufhin beschlossen wurde. Der Bericht informiert über die wichtigsten Entwicklungen bezüglich der Stärkung der Kinderrechte in Deutschland. Dazu sagte Giffey: “Unser Anspruch ist, zu einem der kinderfreundlichsten Ländern Europas zu werden. Der Bericht zeigt, dass Deutschland auf einem guten Weg ist. In den letzten Jahren haben wir dazu die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den verschiedensten Bereichen gestärkt.” Am Ende betonte sie: “Als nächsten Schritt werden wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern.”

Kinder springen von der schwingenden Schaukel.

Wen betrifft die UN-Kinderrechtskonvention?

Die UN-Kinderrechtskonvention definiert alle Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr als Kinder. Sie besteht aus 54 Artikeln. Diese lassen sich thematisch in vier vom UN-Ausschuss definierte Allgemeine Prinzipien zusammenfassen: Nichtdiskriminierung, Vorrang des Kindeswohls, Recht auf Leben und Entwicklung und Recht auf Beteiligung.

Die zehn wichtigsten Kinderrechte*

  1. Alle Kinder haben dieselben Rechte. Und das unabhängig von Sprache, Religion oder Hautfarbe, ob Mädchen oder Junge, mit Behinderung oder ohne.
  2. Kinder haben das Recht auf Schutz und elterliche Fürsorge. Jedes Kind braucht ein behütetes Zuhause und eine liebevolle Familie – ob biologische, Adoptiv- oder Pflegeeltern, alleinerziehende/r Mutter oder Vater, ob Einzelkind oder unter Geschwistern.
  3. Jedes Kind hat das Recht auf eine Identität. Dazu gehört z.B. auch das Recht auf einen Namen und eine Nationalität.
  4. Kinder haben das Recht auf Privatsphäre und eine Erziehung ohne Gewalt. Ein Kind darf niemals verletzt, beschimpft oder bedroht werden. Ohrfeigen oder ein Klaps auf den Po gehören nicht zu einer gewaltfreien Erziehung.
  5. Kinder haben das Recht zu lernen und in die Schule zu gehen.
  6. Kinder haben das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung. Das heißt, dass auch der Raum hierfür geschaffen und zur Verfügung gestellt werden muss.
  7. Kinder haben das Recht, sich zu informieren, ihre eigene Meinung zu haben und nach dieser auch gefragt zu werden in allen Entscheidungen, die sie betreffen. Eltern sollen ihre Kinder miteinbeziehen. Auch, wenn Behörden oder Gerichte Urteile fällen – z.b. bei einer Scheidung – ist es wichtig, dass Kinder vorher angehört werden.
  8. Kinder mit einer Behinderung haben das Recht, betreut und gefördert zu werden. Eine Grundvoraussetzung dafür, dass sie als Erwachsene ein weitgehend selbstständiges Leben führen können! Und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die jedoch auch heute noch immer wieder rechtlich festgelegt und gewährleistet werden muss.
  9. Kinder dürfen nicht arbeiten oder ausgebeutet werden. Wie bereits erwähnt, brauchen Kinder Zeit für sich, fürs “Kindsein”. Sie dürfen deshalb nicht arbeiten. Ab 14 Jahren sind kleinere Arbeiten erlaubt, z.B. Babysitten oder den Rasen des Nachbarn mähen – allerdings nicht länger als 2 Stunden am Tag.
  10. Kinder haben das Recht auf Schutz vor Kriegen und auf der Flucht. Muss ein Kind flüchten, gewähren alle Länder, deren Regierungen die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, diesem Flüchtlingskind Schutz. Das Kind darf nicht in den Krieg zurückgeschickt werden und es muss ihm geholfen werden. Ganz wichtig: Ein Kind, das flüchten musste, hat im neuen Land dieselben Rechte wie alle anderen Kinder auch.

*Die Nummerierung entspricht nicht jenen der Artikel. Die komplette Kinderrechtskonvention im Wortlaut findest Du u.a. auf der Seite des Deutschen Kinderhilfswerks.

Kostenlose Ferien für sozial benachteiligte Kinder: Die Kinderreisen der Deutschen Fernsehlotterie

Von Beginn an setzt sich die Deutsche Fernsehlotterie auch für Kinder und Jugendliche in Deutschland ein: 1956 startete die erste Ziehungssendung unter dem Titel “Ferienplätze für Berliner Kinder”. Zum 50. Jubiläum im Jahr 2006 ließen wir diese Tradition unter dem Namen Kinderreisen neu aufleben. Was zunächst als einmalige Aktion geplant war, wird bis heute fortgeführt: Seitdem erhalten jedes Jahr über 1.000 Kinder aus sozial benachteiligten Familien in ganz Deutschland die Möglichkeit, eine aufregende Ferienwoche zu erleben, aus der sie auch immer etwas fürs Leben mitnehmen. Für viele der Kinder ist es der erste Urlaub überhaupt.

2019 geht es für die ersten Kinder übrigens am 30. Juni los!

Warum der Kindertag in Deutschland zweimal gefeiert wird…

1954 wurde UNICEF von den Vereinten Nationen beauftragt, einen weltweiten Kindertag einzurichten. Alle Länder konnten entscheiden, an welchem Tag sie feiern möchten. UNICEF empfahl als Datum den 20. September – was die Bundesrepublik Deutschland so übernommen hat.

Die DDR hatte bereits zuvor den 1. Juni als Datum für den Kindertag gewählt und seit 1950 gefeiert. Seit der Wiedervereinigung gibt es nun also zwei Tage, an denen auf die Rechte und Bedürfnisse von Kindern aufmerksam gemacht wird.

Von der Hausaufgabenbetreuung bis zum liebevollen Zuhause auf Zeit: Soziale Projekte für Kinder

Über unsere Stiftung, das Deutsche Hilfswerk, unterstützen wir auch vielfältige soziale Projekte, die sich auf die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien beziehen und auf Bedarfe, die von der vorhandenen Infrastruktur nicht ausreichend aufgegriffen werden (können). Sie alle leisten tolle Arbeit und unterstützen Kinder darin, ihre Rechte zu (er)leben!

Die folgenden Projekte haben wir für unser Magazin “Du bist ein Gewinn” vor Ort besucht. Weitere Initiativen und Einrichtungen für Kinder und viele weitere Menschen, die Hilfe brauchen, findest Du außerdem unter geförderte Projekte.

Spaß und Spiel für alle Kinde

In­te­gra­tiv und in­klu­si­v: Der Hal­hof in Bie­le­feld bie­tet ein Frei­zeit­pro­gram­m, an dem alle Kin­der teil­neh­men kön­nen – ob mit oder ohne Be­hin­de­rung.

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Klei­ne Künst­ler, große Chan­cen

Der Ve­rein Stern des Sü­dens hilft so­zi­al be­nach­tei­lig­ten Kin­dern auf dem Weg in eine bes­se­re Zu­kunft. Dabei darf auch der Spaß nicht feh­len!

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Wenn Bru­der oder Schwes­ter schwer­krank sind

Ist ein Kind schwer krank, be­las­tet das die ganze Fa­mi­lie. Auch die Ge­schwis­ter lei­den mit und brau­chen be­son­de­re Zu­wen­dung.

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“Die Seele ist zu­tiefst hung­rig”

Bei der an­ony­men On­li­ne-Be­ra­tung On­be­ra.­de mel­den sich immer häu­fi­ger Kin­der und Ju­gend­li­che mit Ess­stö­run­gen und Sui­zid­ge­dan­ken.

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Raus­ge­hen, dre­ckig ma­chen – und die Sor­gen ver­ges­sen

30 Kin­der aus är­me­ren Fa­mi­li­en er­leb­ten im Som­mer eine kos­ten­lo­se Fe­ri­en­wo­che im Pa­ra­dies: der Beau­mont-Farm in Meck­len­bur­g-Vor­pom­mern.

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Kin­der­treff auf Rä­dern

Das Sport­mo­bil der Frank­fur­ter Ca­ri­tas fährt dort­hin, wo Kin­der sich selbst über­las­sen sind und die Nach­mit­tage auf der Stra­ße ver­brin­gen.

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Zukunftschancen

Autorin

Katharina Hofmann

Fotograf

Jan Ehlers

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