Integrationshelfer
Beeinträchtigte Menschen unterstützen und Raum zur freien Entfaltung lassen oder Schulkinder, Kinder mit seelischer Störung begleiten – Integrationshelfer und -helferinnen assistieren und helfen als langfristig eingesetzte Maßnahme in der Eingliederungshilfe. Als Einzelperson oder Organisation unterstützen sie Menschen, sich in eine neue Umgebung zu integrieren. Dies kann insbesondere für Menschen gelten, die aus einem anderen Land oder einer anderen Kultur kommen und sich in einer neuen Gesellschaft neu orientieren und einfinden.
Der Begriff “Integrationshelfer “ sollte nicht mit dem des Inklusionshelfers verwechselt werden. Die Inklusionshilfe bezieht sich zwar auch auf die Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, wird bei uns aber meist im Zusammenhang mit Behinderungen gebraucht. Auch die in diesem Kontext manchmal erwähnte Schulbegleitung sollte von der Integrationshilfe abgegrenzt werden, da sie sich ganz allgemein auf die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bezieht. Das schließt eine Integrationshilfe in der Schule (wie auch in der Kita) natürlich keineswegs aus.
Als Soziallotterie engagiert sich die Deutsche Fernsehlotterie in den Bereichen Integration sowie Integrationshilfe, unterstützt Integrationshelferinnen und -helfer und fördert einschlägige Projekte.
Integrationshelfer Quereinsteiger
Der Quereinstieg als Integrationshelferin oder -helfer ist prinzipiell möglich. Maßnahmen oder Ausbildungsangebote gibt es hierfür keine, aber Qualifizierungen, die über Ausbildungsinstitute angeboten werden. Per Definition bezeichnet man Personen als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger, die in den Bereich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund oder besonderen Bedürfnissen einsteigen, obwohl sie möglicherweise keine formale Ausbildung oder spezifische berufliche Qualifikationen in diesem Bereich haben. Quereinsteiger:innen können aufgrund ihres persönlichen Engagements, ihrer interkulturellen Kompetenz oder anderer relevanter Erfahrungen und Fähigkeiten als Integrationshelfer eingesetzt werden.
So könntest du dich beispielsweise einbringen:
- Freiwilligenarbeit: Engagement bei gemeinnützigen Organisationen, Flüchtlingshilfsorganisationen oder sozialen Einrichtungen, die Integrationsdienste anbieten. Dort kannst du bei der Sprachvermittlung, bei sozialer Unterstützung oder bei der Organisation von Veranstaltungen helfen.
- Praktika oder Hospitationen in Organisationen, die sich auf die Integration von Migrant:innen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen spezialisiert haben.
- Weiterbildung und Schulungen: Obwohl du als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger möglicherweise keine formale Ausbildung in diesem Bereich hast, kannst du Schulungen, Workshops oder Kurse besuchen, um dein einschlägiges Wissen zu erweitern.
- Netzwerken und Zusammenarbeit: Suche nach Möglichkeiten, mit Fachleuten und Organisationen in diesem Bereich zusammenzuarbeiten. Dies kann dir helfen, von ihrem Fachwissen und ihren Erfahrungen zu profitieren und Kontakte zu knüpfen.
Integrationshelfer und Integrationshelferin: Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für einen Einsatz als Integrationshelferin oder -helfer variieren. Einige Organisationen haben möglicherweise bestimmte Anforderungen oder Standards für die Mitarbeit. Durch deine Bereitschaft, dich weiterzubilden, praktische Erfahrungen zu sammeln und mit Expert:innen zusammenzuarbeiten, könntest du deine Chancen verbessern, als Quereinsteiger:in in der Integrationsarbeit tätig zu sein. Spezielle Umschulungen oder eine anerkannte Ausbildung existieren nicht.
Auch die Arbeitszeit eines Integrationshelfers kann je nach Arbeitsvereinbarung, Art der Beschäftigung und den spezifischen Anforderungen des Arbeitgebers variieren. Hier kommen in der Praxis alle Varianten der generellen Arbeitswelt in Frage.
Was verdient man als Integrationshelfer:in?
Ein weites Feld. Die Entlohnung reicht von null Euro bei ehrenamtlicher Tätigkeit über den Mindestlohn bis hin zu Gehältern nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE). Selbstverständlich werden beispielsweise voll ausgebildete Heilerziehungspädagog:innen oder Sonderpädagog:innen anders bezahlt als eine neue Quereinsteigerinnen und ein neuer Quereinsteiger.
Integrationshelfer:innen Kita: Unterstützung für Teilhabe
Eine Integrationshelfer:in in einer Kindertagesstätte (Kita) oder auch der “Integrationshelfer Kindergarten” unterstützen Kinder mit besonderen Bedürfnissen dabei, sich in die Kita-Umgebung zu integrieren und aktiv am Alltag der Einrichtung teilzunehmen. Die Integrationshelferin oder der Integrationshelfer kann dazu beitragen, als Unterstützer:in der Erzieherinnen und Erzieher bei ihren Aufgaben die individuellen Herausforderungen eines Kindes zu bewältigen und die Teilhabe an Bildungs- und Spielmöglichkeiten zu fördern.
Integrationshelfer:in Grundschule: individuelle Betreuung & Förderung
Die Integrationshelferin oder der Integrationshelfer in einer Grundschule unterstützt Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen dabei, sich erfolgreich in den schulischen Alltag zu integrieren und am Unterricht teilzunehmen.
- Individuelle Betreuung und Unterstützung: Ein:e Integrationshelfer:in hilft einer Schülerin oder einem Schüler mit besonderen Bedürfnissen zum Beispiel, Lernstrategien zu entwickeln und bietet zusätzliche Übungen an.
- Schulbegleitung: Die Integrationshelferin und der -helfer können das Kind im regulären Unterricht begleiten und unterstützen, um sicherzustellen, dass es den Unterrichtsinhalten folgen kann.
- Förderung sozialer Fähigkeiten: Ein:e Integrationshelfer:in unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, soziale Fähigkeiten wie Kooperation, Konfliktlösungsstrategien zu entwickeln oder die Teilnahme an sozialen Aktivitäten zu erleichtern.
- Unterstützung bei der Kommunikation: Ein:e Integrationshelfer:in engagiert sich bei Kommunikationsschwierigkeiten von Schüler:innen und hilft ihnen dabei, sich verbal oder nonverbal auszudrücken.
- Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern: Die Integrationshelferin oder der Integrationshelfer arbeiten eng mit den Klassenlehrer:innen und anderen pädagogischen Fachkräften zusammen, um den individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes zu besprechen und gemeinsame Ziele festzulegen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist zudem wichtig, um Informationen auszutauschen und die bestmögliche Unterstützung für das Kind zu gewährleisten.
Integrationshelfer:in Flüchtlinge: Sprachvermittlung & Alltagsbegleitung
Integrationshelferinnen und -helfer unterstützen Menschen, die als Geflüchtete in ein neues Land kommen, bei der Integration in die Gesellschaft. In folgenden Bereichen engagieren sich Integrationshelfer:innen:
- Sprachvermittlung: Flüchtlingen bei der Erlernung der lokalen Sprache helfen, zum Beispiel durch sprachliche Unterstützung im Unterricht, individuellen Sprachunterricht oder das Anbieten von Sprachkursen.
- Alltagsbegleitung: Geflüchtete Menschen in Alltagsangelegenheiten unterstützen – etwa bei Behördengängen, Arztbesuchen, der Wohnungssuche, Bankgeschäften oder der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
- Kulturelle Orientierung: Flüchtlingen für die Orientierung in der neuen Kultur und Gesellschaft Informationen über lokale Gegebenheiten, Traditionen, Bräuche und Verhaltensweisen vermitteln.
- Unterstützung bei der Bildung und Ausbildung: Geflüchtete Menschen bei der Suche nach Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten unterstützen, Schulwechsel begleiten, bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen helfen oder Informationen über berufliche Perspektiven bereitstellen.
- Soziale Integration: Flüchtlinge zur Teilnahme an sozialen Aktivitäten und der Kontaktaufnahme zu Einheimischen motivieren. Dies kann durch die Vermittlung zu lokalen Vereinen, Sportgruppen, Nachbarschaftsinitiativen oder kulturellen Veranstaltungen geschehen.
Integrationshelfer: Sozialamt oder Jugendamt? Träger & Zuständigkeiten
Ob Sozialämter oder Jugendämter zuständig für Kostenübernahmen sind oder als Träger fungieren, hängt von den Bereichen ab, in denen sich Integrationshelfer:innen engagieren. Die Zuständigkeit für öffentliche Kindergärten obliegt den örtlichen Behörden, bei Kindern mit körperlichen oder geistigen Behinderungen oder bei Mehrfachbehinderungen von Erwachsenen sind die Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Am Beispiel “Integration von Flüchtlingen” zeigt sich, dass die Hilfen sowohl vom Sozialamt als auch vom Jugendamt bereitgestellt werden. Das ist natürlich abhängig vom Alter der Betroffenen sowie von den jeweiligen Zuständigkeiten und Zuständigkeitsbereichen in einer bestimmten Region. Die genaue Zuständigkeit kann von Bundesland zu Bundesland oder von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.
Freie Träger bieten ebenfalls Integrationshilfe für Flüchtlinge an. Das sind gemeinnützige Organisationen, Verbände oder Initiativen, die unabhängig von staatlichen Behörden arbeiten und soziale Dienstleistungen anbieten. Oftmals sind sie in den Bereichen Sozialarbeit, Bildung, Migration oder Flüchtlingshilfe tätig.
Deutsche Fernsehlotterie & Integrationshilfe
Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, Bräuchen und Traditionen, Religionen und Weltanschauungen bilden gemeinsam eine Gesellschaft: Integration ist ein lange andauernder Prozess des Zusammenwachsens. Als große Soziallotterie hat die Deutsche Fernsehlotterie einschlägige Initiativen von freien Trägern besonders im Blick und fördert sie durch ihre Stiftung Deutsches Hilfswerk. Das Integrationsprojekt in Stuttgart ALMAVIVA ist eine Anlaufstelle für kranke und psychisch belastete Geflüchtete. Mit ihrem Projekt “Fuß fassen” bietet die Organisation Beratung, Begleitung und therapeutische Maßnahmen für geflüchtete Menschen. Die Deutsche Fernsehlotterie fördert zudem das Berliner Integrationsprojekt Give Something Back to Berlin (GSBTB). In der Zukunftswerkstatt werden geflüchtete Menschen dabei unterstützt, in der Hauptstadt anzukommen. Sprachcafé, gemeinsames Musizieren und andere künstlerische Aktivitäten fördern eine solidarische und offene Gesellschaft zwischen neuen und alten Berlinern.
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