Lotterie-Ausspielungsbestimmungen / Teilnahmebedingungen 2023

Die Lotteriebestimmungen können Sie hier auch herunterladen.

 

1. Organisation/Spielzeit und Spielgebiet/Suchtprävention

Im Auftrag des Deutschen Hilfswerks, Stiftung des bürgerlichen Rechts, als Veranstalterin führt die Deutsche Fernsehlotterie gGmbH (im Folgenden „Deutsche Fernsehlotterie“), Axel-Springer-Platz 3, 20355 Hamburg, nach Maßgabe dieser Ausspielungsbestimmungen die Deutsche Fernsehlotterie durch. An der Deutschen Fernsehlotterie beteiligen sich die Landesrundfunkanstalten der ARD. Für die Programmgestaltung liegt die Federführung beim Norddeutschen Rundfunk. Die Deutsche Fernsehlotterie wird im Jahr 2023 sowie in den Folgejahren nach Maßgabe der Genehmigungen durch die Länder im Bundesgebiet veranstaltet.

Die Summe der Entgelte ist unbegrenzt. Sie besteht aus der Summe der eingezahlten Einsätze. Die Gewinnsumme beträgt mindestens 30 % der Summe der Entgelte, der Reinertrag der Lotterie liegt bei mindestens 30 %.

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk und die Deutsche Fernsehlotterie fühlen sich den Zielen des Jugendschutzes und der Prävention der Spielsucht verpflichtet: Der Verkauf von Losen der Deutschen Fernsehlotterie, gleich welcher Art, an Minderjährige ist nicht gestattet. Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten werden in geeigneter Weise, beispielsweise durch Aushang und Flyer bereitgehalten und sind auch im Internet abrufbar, beispielsweise unter gluecksspielsucht.de oder fernsehlotterie.de. Hilfestellung bietet zudem die BZgA unter 0800/13 72 700 und bzga.de

 

2. Durchführung der Lotterie

2.1 Spielteilnahme

Die Teilnahme an der Deutschen Fernsehlotterie wird über den Kauf oder den Besitz von Losen ermöglicht. Diese können als Überweisungsträger/Einzahlungsscheine bei Postfilialen, Banken und Sparkassen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder im SEPA-Geltungsbereich, also in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sowie Monaco und San Marino) eingezahlt bzw. überwiesen werden. Die Teilnahme ist außerdem möglich über Los-Bestellformulare im SEPA-Lastschriftverfahren innerhalb Deutschlands und im SEPA-Geltungsbereich, über den Kauf und die Einlösung von Losgutscheinen, als telefonische Bestellung (in-bound) über die gebührenfreie Servicenummer 08000/411 411 oder auf der Internetseite der Deutschen Fernsehlotterie, unter Berücksichtigung behördlicher Auflagen. Im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren erfolgt die Vorabinformation zur Abbuchung (Prenotification) sieben Kalendertage vor der Fälligkeit.

Losgutscheine müssen zunächst telefonisch oder auf der angegebenen Internetseite aktiviert werden, bevor eine Spielteilnahme ab der nächstmöglichen Ziehung erfolgen kann. Das Guthaben des Losgutscheins ist bis 36 Monate nach Kauf gültig.

Die Lose enthalten vorgegebene 12-stellige Losnummern. Für den Gewinnanspruch ist diejenige Losnummer, die der Deutschen Fernsehlotterie im Rahmen der Zahlungsverkehrsabwicklung, einer postalischen Zusendung oder auf digitalen Kanälen übermittelt wird, entscheidend. Losnummern, die Druckfehler (z.B. Fehldrucke, Doppeldrucke, unvollständige Drucke) oder Fehler in der digitalen Übertragung aufweisen oder nicht lesbar sind, oder nicht zu den gültigen Losnummern der Deutschen Fernsehlotterie gehören, sind ungültig. Die Deutsche Fernsehlotterie stellt in diesen Fällen eine neue, gültige Losnummer bereit. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nur in Höhe des eingezahlten Betrages. Pro Ziehung ist die Teilnahme mit ein- und derselben Losnummer nur einmal möglich.

Die Teilnahmeberechtigung von Losen setzt die vorherige Bezahlung des vollen Spieleinsatzes voraus. Für die Teilnahme der über Postfilialen, Banken und Sparkassen eingezahlten Lose ist die Voraussetzung, dass der Geldbetrag für das Los bis zum vierten Bankarbeitstag, der auf den Einzahlungsstichtag folgt, bei der Deutschen Fernsehlotterie eingegangen ist. Anderenfalls erfolgt die Spielteilnahme ab der nächstmöglichen Hauptziehung.

Voraussetzung für die Teilnahme von Losen von Geschäftskunden ist ein Zahlungseingang fünf Kalendertage vor der Hauptziehung. Andernfalls erfolgt die Teilnahme des Loses ab der nächstmöglichen Hauptziehung. Sofern kein vorgegebener Spielzeitraum für das Los vor-gesehen ist, muss eine Aktivierung des Loses durch den Empfänger erfolgen.

Hauptziehungen in 2023

Einzahlungsstichtage für Hauptziehung (Bekanntgabetermin)
23. Januar 2023 für 05. Februar 2023
06. März 2023 für 19.  März 2023
17. April 2023 für 30. April 2023
30. Mai 20223 für 11. Juni 2023
10. Juli 2023 für 23. Juli 2023
21. August 2023 für 03. September 2023
02. Oktober 2023 für 15. Oktober 2023
13. November 2023 für 26. November 2023

Für die nachfolgenden Jahre setzen sich die Termine der Hauptziehungen und der dazugehörigen Einzahlungsstichtage im 6-Wochen-Rhythmus weiter fort.

Voraussetzung für die erstmalige Teilnahme an der Prämienziehung (ausschließlich für das MEGA-LOS, Punkt 3.5) ist, dass der Monatsbetrag bis zum fünften Bankarbeitstag vor der ersten Ziehung des Teilnahmemonats bei der Deutschen Fernsehlotterie eingegangen sein muss. Später eingegangene Beträge gelten als Einzahlung für die nachfolgende Ausspielung.

Voraussetzung für die Teilnahme von MEGA-LOSEN von Geschäftskunden ist ein Zahlungseingang fünf Kalendertage vor der ersten Ziehung des Teilnahmemonats. Andernfalls erfolgt die Teilnahme des MEGA-LOSES ab dem Folgemonat.

Die Spieldauer von Losen ist nicht an ein Kalenderjahr gebunden. Falls die Lotterie nicht fortgesetzt wird, wird der eventuell überzahlte Betrag an den/die Einzahler/in zurückerstattet. Nicht zustellbare Beträge werden dem Reinertrag zugeführt.

Voraussetzung für die Gewinnzustellung ist die Angabe oder Übermittlung der vollständigen, lesbaren Anschrift des Lotterieteilnehmers. Gewinne auf Lose, die auf den Namen von Minderjährigen lauten, dürfen nicht ausgezahlt werden. Die Namen der Gewinnerinnen und Gewinner werden nicht öffentlich bekannt gegeben. Bei zusätzlichen Sonderziehungen ist die öffentliche Bekanntgabe der Gewinnerinnen und Gewinner möglich, sofern diese dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Ein Widerruf der Lotterieteilnahme nach der Ziehung ist gesetzlich nicht gestattet, das Recht auf Kündigung bleibt davon unberührt.

Der Kauf von Losen durch Minderjährige sowie die Spielteilnahme von Minderjährigen ist nicht gestattet.

2.2 Ziehungen

Die Ziehungen werden bei der Deutschen Fernsehlotterie unter notarieller oder behördlicher Aufsicht durchgeführt. Die Ziehungen sind öffentlich, über die Termine gibt die Deutsche Fernsehlotterie Auskunft.

Alle Gewinnzahlen werden sonntags im Ersten Deutschen Fernsehen (ARD) und/oder im ARD-Text Tafel 588/589, in den sozialen Medien, über die Mobile App sowie auf der Internetseite der Deutschen Fernsehlotterie bekannt gegeben.

2.3 Anmeldung von Gewinnen

Ist ein/e Gewinner/in über seinen/ihren Gewinn nicht automatisch von der Deutschen Fernsehlotterie informiert worden oder hat er/sie den Gewinn nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Gewinnzahl erhalten, so muss er/sie den Gewinnanspruch innerhalb einer Frist von zehn Wochen – vom Tage der Ausspielung an – durch eingeschriebenen Brief oder persönliche Vorsprache unter Vorlage des Loses bei der Deutschen Fernsehlotterie anmelden. Die Deutsche Fernsehlotterie darf den Gewinn mit befreiender Wirkung an den auf dem Los mit persönlicher Anschrift eingetragenen Spielteilnehmer/in, an den/die Kontoinhaber/in oder an jede/n Inhaber/in des Quittungsabschnitts auszahlen, überweisen oder zustellen soweit er/sie nachgewiesen die Volljährigkeit besitzt. Neben der Altersabfrage besteht keine Verpflichtung, die Berechtigung des Inhabers des Quittungsabschnittes zu prüfen.

Abtretungen der Gewinne an Dritte sind zum Schutz des Gewinners nur mit Einwilligung der Deutschen Fernsehlotterie möglich.

2.4 Umfang und Ausschluss der Haftung

Die Deutsche Fernsehlotterie haftet dem/der Teilnehmer/in für alle Schäden, die nach dem Eingang der Einzahlung bei der Deutschen Fernsehlotterie schuldhaft verursacht werden. Die Haftung der Deutschen Fernsehlotterie für fahrlässiges Verhalten der Einzahlungsstellen und aller sonstigen mit der Weiterleitung und Bearbeitung der Lose/-daten beauftragten Stellen wird gemäß § 309 Nr. 7 b BGB ausgeschlossen.

Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen, wie z.B. Diebstahl oder Raub, entstanden sind. Die Deutsche Fernsehlotterie haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. In den voraus stehen-den Fällen werden der Spieleinsatz und die eventuell angefallene Einzahlungsgebühr auf Antrag und Nachweis erstattet. Weitergehende Ansprüche des/der Spielteilnehmers/in sind ausgeschlossen.

Alle Ansprüche aus der Teilnahme am Lotteriespiel gegen die Aufsichtsbehörde, die Deutsche Fernsehlotterie oder die/den Notar/in sowie gegen deren Erfüllungsgehilfen können nur binnen 15 Wochen nach dem Tag der jeweiligen Einzelziehung gerichtlich geltend gemacht werden. Eine spätere Rechtsverfolgung ist ausgeschlossen.

2.5 Reinertrag

Der Reinertrag der Lotterie wird von der Deutschen Fernsehlotterie voll an das Deutsche Hilfswerk, Stiftung des bürgerlichen Rechts, Hamburg, abgeführt und von diesem nach Maßgabe der Satzung (vor allem für Zwecke der Kinder-, Jugend-, Familien und Altenhilfe) verwendet.

2.6 Datenschutz und Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Direktmarketings per Post oder E-Mail ist Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO. Zweck der Verarbeitung im Rahmen des Direktmarketings ist die Generierung von Einspielerlösen für die Deutsche Fernsehlotterie. In diesem Zusammenhang kann eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an spezialisierte und zertifizierte Dienstleistungsunternehmen erforderlich werden, mit denen rechtskonforme Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung bestehen. Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald diese für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind oder wenn der Datenverarbeitung widersprochen wird.

Gemäß Art. 15 EU-DSGVO können Personen Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Zudem besteht das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten. Mitspielerinnen und Mitspieler können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Direktmarketings in Textform widersprechen. Weitere Informationen zum Datenschutz und den Rechten gegenüber der Deutschen Fernsehlotterie sind unter www.fernsehlotterie.de/datenschutz erhältlich.

 

3. Einsatz

3.1 Einzel-LOS

Der Einsatz beträgt einmalig 5 Euro. Für diesen Einsatz nimmt der/die Mitspieler/in an einer Hauptziehung (nach 4.2) und den jeweils nachfolgenden sechs Wochenziehungen (nach 4.1) sowie einer während der Spieldauer eventuell stattfindenden Sonderziehung (nach 4.4) teil.

3.2 Jetzt-geht’s-LOS

Der Einsatz beträgt jährlich 22,50 Euro. Für diesen Einsatz nimmt der/die Mitspieler/in an jährlich neun Hauptziehungen (4.2) und 54 Wochenziehungen (4.1) sowie während der Spieldauer eventuell stattfindenden Sonderziehungen (nach 4.4) teil.

Die Spieldauer ist unbegrenzt und endet mit der Kündigung durch den/die Mitspieler/in bzw. den/die Kontoinhaber/in. Auf das Los entfallende Gewinne werden zu 50 % der unter Punkt 4 beschriebenen Gewinnhöhen ausbezahlt. Dies gilt nicht für gespendete Sachgewinne (vgl. 4.1).

3.3 Jahres-LOS

Der Einsatz beträgt einmalig 45 Euro. Für diesen Einsatz nimmt der/die Mitspieler/in an neun Hauptziehungen (4.2) und 54 Wochenziehungen (4.1) sowie während der Spieldauer eventuell stattfindenden Sonderziehungen (nach 4.4) teil.

3.4 Dauer-LOS

Der Einsatz beträgt jährlich 45 Euro. Für diesen Einsatz nimmt der/die Mitspieler/in an jährlich neun Hauptziehungen (4.2) und 54 Wochenziehungen (4.1) sowie während der Spieldauer eventuell stattfindenden Sonderziehungen (nach 4.4) teil. Die Spieldauer ist unbegrenzt und endet mit der Kündigung durch den/die Mitspieler/in bzw. den/die Kontoinhaber/in.

3.5 MEGA-LOS

Der Einsatz beträgt 10 Euro pro Monat. Das MEGA-LOS berechtigt zur Teilnahme an den während der Spieldauer stattfindenden Hauptziehungen (4.2), Wochenziehungen (4.1), Prämienziehungen (4.3) sowie den während der Spieldauer eventuell stattfindenden Sonderziehungen (nach 4.4) und Sondergewinnspielen (4.5). Die Spieldauer ist unbegrenzt und endet mit der Kündigung durch den/die Mitspieler/in bzw. den/die Kontoinhaber/in.

 

4. Gewinnmöglichkeiten

Der Höchstgewinn pro Einzelgewinn ist auf 2.000.000 Euro beschränkt. Nicht zustellbare Gewinne werden dem Reinertrag zugeführt. Die Gewinnwahrscheinlichkeit für den Höchstgewinn beträgt 1 zu 10.000.000. Einzelheiten über die Ermittlung von Gewinnzahlen regelt die Ziehungsordnung.

4.1 Wochenziehung

Je Wochenziehung stehen mindestens 130.000 Euro für Gewinne, höchstens jedoch 5 % der Summe der Entgelte der jeweiligen Hauptziehung unter Anrechnung von gespendeten Gewinnen oder Spendenanteilen für Sachgewinne bzw. Geldgewinne zur Verfügung. Für Gewinne, die per Datensatzzahl aus dem aktuellen Losbestand gezogen werden, gilt: Gewonnen hat jeweils eine 12-stellige Losnummer. Aus Gründen des Datenschutzes werden lediglich die letzten sieben Stellen (Endziffern) der Losnummer bekannt gegeben.

Die Sachgewinne werden innerhalb des Bundesgebietes kosten-los zugestellt. Auf Wunsch ist die Ablösung eines Sachgewinnes durch eine Auszahlung (70 % des im Gewinnplan angegebenen Wertes) möglich. Für alle Lose gilt: Für gespendete Sachgewinne und für Gewinne, die im Gewinnplan besonders gekennzeichnet sind, ist eine Ablösung durch Auszahlung ausgeschlossen.

4.2 Hauptziehung

Die Gewinnsumme der Hauptziehung wird auf fünf Ränge aufgeteilt. Die Gewinne werden aus einer sechsstelligen Gewinnzahl bestimmt. Der Gewinn ist auf den jeweils höchsten Gewinnrang beschränkt.

Der Gewinn im 5. Rang beträgt 10 Euro. Gewonnen hat jedes Los, dessen zwei Endziffern mit den letzten zwei Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

Der Gewinn im 4. Rang beträgt 200 Euro. Gewonnen hat jedes Los, dessen drei Endziffern mit den letzten drei Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

Der Gewinn im 3. Rang beträgt 500 Euro. Gewonnen hat jedes Los, dessen vier Endziffern mit den letzten vier Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

Nach Abzug der Gewinnausschüttung der Ränge 5 bis 3 sowie der Wochengewinne (vgl. 4.1) wird das verbleibende Kapital der Gewinnausschüttung der Ziehung zu 40 % in den 2. Rang und zu 60 % in den 1. Rang gegeben. Der entsprechende Betrag wird unter die Gewinnerinnen bzw. Gewinner des jeweiligen Ranges zu gleichen Teilen (Quoten) aufgeteilt. Der Einzelgewinn im 2. Rang ist auf maximal 75 % eines Einzelgewinns im 1. Rang begrenzt. Für den Fall, dass der 1. Rang nicht besetzt ist, wird der Betrag zu 70 % unter die Gewinnerinnen bzw. Gewinner des 2. Rang und zu 30 % unter die Gewinnerinnen bzw. Gewinner des 3. Rang aufgeteilt. Diese Regelung gilt entsprechend für verbleibende Gewinnbeträge zugunsten der jeweils niedrigeren Ränge.

Gewinner im 2. Rang ist jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer, dessen fünf Endziffern der Losnummer mit den letzten fünf Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

Gewinner im 1. Rang ist jede Teilnehmer bzw. jeder Teilnehmer, dessen sechs Endziffern der Losnummer mit den letzten sechs Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

Im Rahmen der Hauptziehung wird zusätzlich eine siebenstellige Gewinnzahl für eine „Sofortrente“ ermittelt. Auf alle mitspielen-den Lose, deren letzte sieben Ziffern in der richtigen Reihenfolge mit der ermittelten Gewinnzahl übereinstimmen, entfällt der Gewinn einer Sofortrente in Höhe von bis zu 5.000 Euro monatlich (Hinweis: Der monatliche Rentenbetrag wird auf Grundlage versicherungs-mathematischer Formeln individuell berechnet). Die Gewinnsumme beträgt im Gewinnfall 1.000.000 Euro und wird wahlweise als monatliche Sofortrente oder als Einmalbetrag ausgezahlt.

4.3 Prämienziehung

Nur das MEGA-LOS berechtigt zusätzlich auch zur Teilnahme an den wöchentlichen Prämienziehungen. Die Gewinnsumme der Prämienziehung wird auf fünf Ränge aufgeteilt.

Gewinnerinnen bzw. Gewinner im 5. Rang erhalten 10 Euro. Die zwei letzten Endziffern der Losnummer müssen mit der zweistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

Gewinnerinnen bzw. Gewinner im 4. Rang erhalten 100 Euro. Die vier letzten Endziffern der Losnummer müssen mit der vierstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

Gewinnerinnen bzw. Gewinner im 3. Rang erhalten 1.000 Euro. Die fünf letzten Endziffern der Losnummer müssen mit der fünfstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

Gewinnerinnen bzw. Gewinner im 2. Rang erhalten 100.000 Euro. Die sechs letzten Endziffern der Losnummer müssen mit der sechsstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

Gewinnerinnen bzw. Gewinner im 1. Rang erhalten 1.500.000 Euro. Die sieben letzten Endziffern der Losnummer müssen mit der siebenstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

Alle angegebenen Gewinnränge der Prämienziehung sind in ihrer Wertigkeit fixiert. Alternativ zu den Geldgewinnen können gleichwertige Sachgewinne (z.B. Haus, Sofortrente, Vorsorgepaket) verlost werden. Im Gewinnfall kann die Gewinnerin bzw. der Gewinner innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung anstelle des Sachgewinns eine Ablösung durch Auszahlung i.H.v. 100 % des Gewinnwertes im entsprechenden Gewinnrang wählen.

4.4 Sonderziehung

Für Sonderziehungen gelten die Ausspielungsbestimmungen über die Ermittlung der Wochenziehung (4.1) entsprechend. Durch Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden, zurzeit das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, können zusätzlich Sondergewinne ausgespielt werden.

4.5. Sondergewinnspiel (nur für MEGA-LOS)

Als Sondergewinnspiel kann gelten: Die Teilnahme an Fernsehsendungen der Deutschen Fernsehlotterie im Jahr 2022 und in den Folgejahren, bei denen Mitspieler/innen als Gewinner/innen (Kandidaten) in der Sendung mitmachen können. Sondergewinnspiele bedürfen jeweils einer gesonderten behördlichen Genehmigung.

 

5. Schlussbestimmungen

Jede/r Einzahler/in erkennt durch ihre/seine Teilnahme diese Ausspielungsbestimmungen/Teilnahmebedingungen an. Der amtierende Vertreter der Aufsichtsbehörde oder der Notar trifft die erforderlichen Entscheidungen anlässlich der Ziehung der Gewinne endgültig unter Ausschluss des Rechtsweges.

Hamburg, den 01.01.2023
Deutsches Hilfswerk
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Dr. Ulrich Maly
Vorsitzender des Vorstands

Hamburg, den 01.01.2023
Deutsche Fernsehlotterie
Gemeinnützige Gesellschaft mbH
Christian Kipper Geschäftsführer

DEUTSCHE FERNSEHLOTTERIE gemeinnützige Gesellschaft mbH
Axel-Springer-Platz 3
20355 Hamburg
Telefon 040/41 41 04-0
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