Mittelverwendung

Wie werden die Einnahmen der Fernsehlotterie eigentlich aufgeteilt? Als Soziallotterie gelten für die Fernsehlotterie feste gesetzliche Vorgaben bei der Mittelverwendung.

Die Deutsche Fernsehlotterie ist keine Spendenorganisation, sondern eine Soziallotterie. Sie erzielt ihre Einnahmen ausschließlich aus dem Losverkauf.

Der Glücksspielstaatsvertrag, der seit 2008 in Deutschland den rechtlichen Rahmen für das Glücksspiel bildet, macht genaue Vorgaben zur Aufteilung der Erlöse der Soziallotterien. So ist sichergestellt, dass die Interessen sowohl der gemeinnützigen Einrichtungen als auch der Mitspieler angemessenen bedient werden.

(1) Hilfeleistung
Mindestens 30% der Einnahmen der Fernsehlotterie fließen in einen guten Zweck und werden über die Stiftung Deutsches Hilfswerk an soziale Projekte in ganz Deutschland ausgeschüttet.

(2) Gewinnausschüttung 
Mindestens 30% der Einnahmen fließen in Form von Gewinnen zurück an die Mitspieler der Fernsehlotterie. Im Durchschnitt erzielt jeder 3. Mitspieler jährlich einen Gewinn!

(3) Lotteriesteuer
Rund 17% der Einnahmen fließen als Lotteriesteuer an den Staat und unterstützen somit, ergänzend zur Hilfeleistung für soziale Projekte, das Gemeinwesen in Deutschland.

(4) Kosten der Fernsehlotterie 
Die verbleibenden Mittel werden für die Verwaltung und Organisation der Lotterie aufgewendet oder dienen der Kommunikation des guten Zwecks und der Werbung.