Informationen zur Fördermittelbewerbung
Du hast eine vielversprechende Lösung für ein soziales Problem und suchst eine Förderung? Hier findest du alle Informationen zur Bewerbung um Fördermittel der Stiftung Deutsches Hilfswerk.

Checkliste: Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung?
Gemeinnützigkeit
Wir fördern soziale Projekte gemeinnütziger Organisationen. Daher benötigen wir einen aktuellen Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer. Auch benötigen wir den aktuellen Handels- bzw. Vereinsregisterauszug als Nachweis der Vertretungsberechtigung.
Gemeinsamer Satzungszweck
Deine Organisation muss sich der Zielsetzung der Stiftung verpflichtet fühlen und mindestens einen Satzungszweck mit ihr teilen. Die Satzungssynchronität muss sich dabei sowohl aus der Satzung selbst als auch aus dem aktuellen Freistellungsbescheid ergeben.
Ein aussagekräftiges Konzept
Das Konzept muss einen Eindruck darüber vermitteln, welche gesellschaftliche Herausforderung angegangen und welche Zielgruppenbedarfe gedeckt werden sollen. Auch wollen wir erfahren, wie dein Projekt funktioniert und welche Wirkung es erzielen will.
Stellungnahme der Kommune
Hol dir eine Stellungnahme der zuständigen Kommune ein. Dies hilft bei der Bewertung Ihres Vorhabens.
Kosten- und Finanzierungsplan
Die Höhe der Förderung hängt von den Kosten und der Finanzierung deines Projekts ab. Daher müssen wir wissen, wie die Gesamtfinanzierung des Projekts aussehen soll. Auch ist ein Eigenanteil zwischen 10 und 20 Prozent erforderlich. Die Förderung erfolgt zweckgebunden.
Projektbeginn
Das zu fördernde Vorhaben darf erst beginnen, nachdem die schriftliche Förderzusage erfolgt ist.
Organisationsform
In der Satzung bzw. im Gesellschaftervertrag darf es keine allgemeine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB geben, da keine Insichgeschäfte möglich sein dürfen. Daher muss das entsprechende, aktuell genehmigte Dokument dem Antrag beigefügt sein.
Hinweis: Die Checkliste dient nur als erste Orientierung und garantiert keine Förderung, auch wenn alle Punkte erfüllt sind. Die Entscheidung über eine Förderung wird in einem separaten Prüfverfahren gefällt. Privatpersonen und Einrichtungen der öffentlichen Hand haben grundsätzlich keine Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.
Wichtige Dokumente
Wichtige Hinweise und Termine
Sowohl unsere Fördergrundsätze als auch unsere ergänzenden Kriterien und Erläuterungen bilden die Grundlage für die Entscheidung über eine Förderung.
- Fördergrundsätze (gültig ab 1. Februar 2020)
- Förderrichtlinien (gültig für Förderungen bis 31. Januar 2020)
Ergänzende Kriterien und Erläuterungen:
- Personal-, Honorar und Sachkosten
- Erläuterung zur Digitalisierung
- Baumaßnahmen und Erstausstattung
- Soziale Maßnahmen zur Quartiersentwicklung
- Bedarfsermittlung im Bereich Quartier
- Kinder, Jugendliche und Erziehung in der Familie
- Definition Mehrfachförderung
- Eigenmittel und Eigenleistungen
Weitere Dokumente:
- Verwendungsnachweisformular
(für Projekte mit einer Förderzusage bis 31.12.2020; bei Förderungen mit einer Zusage ab 2021 ist der Verwendungsnachweis im Förderportal zu erstellen) - Datenschutzerklärung für Förderpartner
Das Anlegen von Bewerbungen im Förderportal ist jederzeit möglich. Vom 01. November bis zum 21. Dezember 2023 können Organisationen ihre Bewerbungen für die nächste Vergabesitzung einreichen. Bitte beachte, dass nur Bewerbungen von Organisationen Berücksichtigung finden, deren Organisationsangaben bis zum 14. Dezember 2023* durch die Stiftung positiv geprüft wurden.
Über die vorgelegten Bewerbungen entscheidet der Stiftungsvorstand in seiner Frühjahrssitzung im Mai 2024.