Bewerbung um Fördermittel
Sie haben eine vielversprechende Lösung für ein soziales Problem und suchen eine Förderung? Hier finden Sie alle Informationen zur Bewerbung um Fördermittel der Stiftung Deutsches Hilfswerk.
Checkliste: Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung?
Gemeinnützigkeit
Wir fördern soziale Projekte gemeinnütziger Organisationen. Daher benötigen wir einen aktuellen Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer. Auch benötigen wir den aktuellen Handels- bzw. Vereinsregisterauszug als Nachweis der Vertretungsberechtigung.
Gemeinsamer Satzungszweck
Ihre Organisation muss sich der Zielsetzung der Stiftung verpflichtet fühlen und mindestens einen Satzungszweck mit ihr teilen. Die Satzungssynchronität muss sich dabei sowohl aus der Satzung selbst als auch aus dem aktuellen Freistellungsbescheid ergeben.
Ein aussagekräftiges Konzept
Das Konzept muss einen Eindruck darüber vermitteln, welche gesellschaftliche Herausforderung angegangen und welche Zielgruppenbedarfe gedeckt werden sollen. Auch wollen wir erfahren, wie Ihr Projekt funktioniert und welche Wirkung es erzielen will.
Stellungnahme der Kommune
Holen Sie sich eine Stellungnahme der zuständigen Kommune ein. Dies hilft bei der Bewertung Ihres Vorhabens.
Kosten- und Finanzierungsplan
Die Höhe der Förderung hängt von den Kosten und der Finanzierung Ihres Projekts ab. Daher müssen wir wissen, wie die Gesamtfinanzierung des Projekts aussehen soll. Auch ist ein Eigenanteil zwischen 10 und 20 Prozent erforderlich. Die Förderung erfolgt zweckgebunden.
Projektbeginn
Das zu fördernde Vorhaben darf erst beginnen, nachdem die schriftliche Förderzusage erfolgt ist.
Organisationsform
In der Satzung bzw. im Gesellschaftervertrag darf es keine allgemeine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB geben, da keine Insichgeschäfte möglich sein dürfen. Daher muss das entsprechende, aktuell genehmigte Dokument dem Antrag beigefügt sein.
Hinweis: Die Checkliste dient nur als erste Orientierung und garantiert keine Förderung, auch wenn alle Punkte erfüllt sind. Die Entscheidung über eine Förderung wird in einem separaten Prüfverfahren gefällt. Privatpersonen und Einrichtungen der öffentlichen Hand haben grundsätzlich keine Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.
Wichtige Dokumente
Wichtige Hinweise und Termine
Sowohl unsere Fördergrundsätze als auch unsere ergänzenden Kriterien und Erläuterungen bilden die Grundlage für die Entscheidung über eine Förderung.
- Fördergrundsätze (gültig ab 1. Februar 2020 für alle Anträge, die dem Vorstand im Herbst 2020 und danach vorgelegt werden)
- Allgemeine Vergaberichtlinien (gültig bis 31. Januar 2020)
Ergänzende Kriterien und Erläuterungen:
- Personal-, Honorar- und Sachkosten
- Baumaßnahmen und Erstausstattung
- Soziale Maßnahmen zur Quartiersentwicklung
- Kinder, Jugendliche und Erziehung in der Familie
- Online-Beratungsprojekte
- Definition Mehrfachförderung
- Eigenmittel und Eigenleistungen
- Katastrophenhilfe/Notsituation
Hier geht es zum Verwendungsnachweisformular und zu unserer Datenschutzerklärung für Förderpartner.
Das Anlegen von Bewerbungen im Förderportal ist jederzeit möglich. Vom 01. Juni bis zum 15. Juli 2022 können Organisationen ihre Bewerbungen für die nächste Vergabesitzung einreichen. Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen von Organisationen Berücksichtigung finden, deren Organisationsangaben bis zum 01. Juli 2022 durch die Stiftung positiv geprüft wurden. Da diese Prüfung i.d.R. bis zu 10 Tage in Anspruch nehmen kann, bitten wir Sie, Ihre Organisationsdaten rechtzeitig im Förderportal einzureichen.
Über die vorgelegten Bewerbungen entscheidet der Stiftungsvorstand in seiner Herbstsitzung im November 2022.