Informationen zum Jugendschutz und Hilfe bei Spielsucht

Glückspiel birgt auch Risiken!

Die Fernsehlotterie möchte, dass die Teilnahme unter dem Motto „Helfen und Gewinnen" Freude bereitet. Mit den Erlösen aus dem Losverkauf unterstützt die Soziallotterie viele karitative Projekte in ganz Deutschland.

Für die meisten Menschen ist die Teilnahme an einer Lotterie ein problemloses Freizeitvergnügen. Für manche Menschen kann ihr eigenes, übertriebenes Glücksspielverhalten allerdings zu einem ernsten Problem werden und Suchtcharakter annehmen. Die Fernsehlotterie sensibilisiert ihre Kunden deshalb für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Glücksspiel und bietet dafür Information und Hilfestellung.

Ein frühzeitiges Erkennen und präventives Entgegentreten kann eine Glücksspielsucht verhindern. Zur Vorbeugung ist die Selbstkontrolle jedes Spielteilnehmers wichtig. Bei Personen, bei denen sich das Glücksspiel zum beherrschenden Lebensinhalt entwickelt, wenn sogar die privaten Finanzen bzw. der Familienhaushalt gefährdet werden, ist das Risiko einer Abhängigkeit gegeben. Über die Zeit kann Spielsucht zu erheblichen materiellen Verlusten führen und auch andere Probleme in Familie und Beruf zur Folge haben.


Jugendschutz im Internet – Kein Loskauf unter 18 Jahren

Die Fernsehlotterie fühlt sich dem Jugendschutz und der Prävention der Spielsucht verpflichtet. Der Verkauf von Losen der Fernsehlotterie an Minderjährige ist deshalb unzulässig. Beim Absenden von Mitspielerdaten über unsere Internetseiten ist eine Alterskontrolle eingerichtet. Bei der Übermittlung der Bestelldaten überprüfen wir mittels SCHUFA, ob die Bestellerin bzw. der Besteller des Loses mindestens 18 Jahre alt ist. Sollte dies nicht der Fall sein oder konnte die Überprüfung nicht korrekt durchgeführt werden, ist eine Spielteilnahme nicht möglich.

Weitere Informationen: www.gluecksspielsucht.de