Förderantrag
Ihre Einrichtung möchte eine Förderung bei der Stiftung Deutsches Hilfswerk beantragen? Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.
Privatpersonen und Einrichtungen der öffentlichen Hand haben grundsätzlich keine Möglichkeit Anträge zu stellen und eine Förderung zu erhalten.
Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege angehören oder angeschlossen sind, erhalten den Förderantrag ausschließlich von den jeweiligen Verbänden.
Gemeinnützige freie Organisationen, die keinem Verband der Freien Wohlfahrtspflege zuzuordnen sind, müssen für eine Vorprüfung der Förderfähigkeit folgende Unterlagen an die Stiftung Deutsches Hilfswerk senden (Stiftung Deutsches Hilfswerk, Geschäftsstelle Köln, Gereonstr. 18-32, 50670 Köln): Freistellungsbescheid, Registerauszug, Satzung / Gesellschaftervertrag (aktuell genehmigt), angedachter Kosten- und Finanzierungsplan, Projektbeschreibung, geplanter Maßnahmenbeginn.
Die Zuwendungsbestätigungen des Deutschen Hilfswerks aus Mitteln der Fernsehlotterie erfolgen anteilig und nach den Förderrichtlinien.
> Hier geht es direkt zu Förderrichtlinien/Förderkriterien und Modellprojekten
> Hier geht es direkt zum Antragsformular
> Hier geht es direkt zum Verwendungsnachweis
> Sie haben Fragen zum Förderwesen? In unseren FAQs finden Sie die wichtigsten Antworten!
Kontakt:
Stiftung Deutsches Hilfswerk
Geschäftsstelle Köln
Gereonstr. 18-32
50670 Köln
Tel.: 0221/914099-0
Fax: 0221/914099-29
E-Mail: info@dhw-koeln.de